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Man hätte meinen können, Bayer hätte ermutigende Quartalszahlen vorgelegt, denn gestern war die Aktie der stärkste Gewinner im DAX. Doch die Zahlen stehen noch aus, es ging den Käufern um etwas anderes. Etwas, das mindestens ebenso schwer wiegt wie aktuelle Zahlen.
Womöglich werden auch die Quartalsergebnisse für wachsende Volatilität sorgen, einfach, weil viele Trader da auf die kleinste Abweichung von ihren eigenen Erwartungen reagieren. Aber Wunder wird es da wohl ebenso wenig geben wie echte, böse Überraschungen. Denn der seit letztem Jahr im Amt befindliche Vorstandschef Bill Anderson hatte gerade erst vor knapp zwei Wochen betont: Bayer wird die Wende schaffen, aber es wird seine Zeit brauchen.
Das wirkt, als wäre die Aktie vorerst in der seit Februar geltenden Seitwärtsspanne gefangen, die man mit Blick auf frühere Kurslevels allemal als „Tal der Tränen“ ansehen könnte. Denn woher sollte in dieser Gemengelage kurzfristig Kursphantasie kommen?
Am Donnerstag kam sie vom ständigen Damoklesschwert, was bei Bayer über die aktuelle Geschäftslage hinaus dafür sorgt, dass die Aktie einfach den Kopf nicht mehr hochbekommt: von den Schadenersatzklagen in den USA in Bezug auf glyphosathaltige Unkraut-Vernichter und die Chemikalie PCB. Zwei Probleme, die Bayer durch die unselige Übernahme der US-Firma Monsanto quasi „geerbt“ hat. Denn nachdem zuletzt mehrfach Gerichte zu Gunsten der Kläger urteilten und dabei gewaltige Summen an Schadenersatz aufgerufen wurden, gab es diesmal eine Erfolgsmeldung:
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Expertenmeinung: Ein US-Berufungsgericht kassierte ein Urteil aus dem Jahr 2021, bei dem drei Personen aufgrund eingeklagtem Schadenersatz wegen Gesundheitsschäden durch die Chemikalie PCB 185 Millionen US-Dollar zugesprochen wurden und verwies den Fall zurück an die vorherige Instanz. Heißt das, ab sofort ist das Risiko von Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe – über Jahre hinaus – vom Tisch?
Das ist es nicht. Das Urteil zeigt, dass die Lage nicht so simpel ist, dass man damit rechnen müsste, dass so ziemlich jede Klage zu Gunsten der Kläger entschieden würde. Aber mehr eben auch nicht. Es könnte womöglich manchem Gericht als Grundlage im Fall von weiteren, derzeit laufenden Berufungen des Bayer-Konzerns dienen. Aber sicher ist das nicht. Und ein Erfolg bei einer PCB-Klage heißt ja nicht, dass das auch für das Glyphosat-Thema gelten müsste.
Diese Meldung kann Anlegern ebenso wie die oben genannten Aussagen von CEO Anderson deutlich machen, dass Bayer ein Riese ist, der angeschlagen, aber eben keineswegs k.o. ist. Es kann dazu führen, dass wieder vermehrt risikobereite und/oder geduldige Marktteilnehmer einsteigen. Und das wiederum kann dazu führen, dass die Aktie diese Handelsspanne zwischen 24,96 und 30,22 Euro nach oben verlässt. Aber es muss nicht.
Wenn es so käme, hätte die Aktie ein tadelloses Doppeltief vollendet, dabei auch noch das markante Zwischentief vom Herbst überboten und hätte dann aus rein charttechnischer Sicht Spielraum zunächst bis an das Januar-Verlaufshoch bei 36,09 Euro als nächstes Kursziel. Da dieses Damoklesschwert der Schadenersatz-Klagen nach dieser Meldung zwar etwas weniger scharf wirkt, aber sehr wohl noch vorhanden ist, wäre man aber auf weit weniger wackligem Boden unterwegs, wenn man abwartet, ob dieses Doppeltief auch wirklich vollendet wird.
Quellen:
Meldung über Urteil eines US-Berufungsgerichts zu Gunsten von Bayer, 2.5.24: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/pcb-klagen-bayer-erzielt-erfolg-bei-monsanto-altlasten-aktie-reagiert-deutlich/100036428.html
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