Börsenlexikon

Ausübung

Ausübung Definition

Von einer Ausübung spricht man im Finanzbereich vor allem im Optionshandel. Eine Option bietet das Recht aber nicht die Pflicht einen bestimmten Basiswert wie eine Aktie oder einen Aktienindex innerhalb oder am Ende einer bestimmten Laufzeit in einer definierten Stückzahl zu einem festgelegten Preis (dem Ausübungs- oder Basispreis) entweder zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Ob sich die Ausübung lohnt, hängt vom Börsenkurs des Basispreises ab. Die Ausübung einer Call-Option lohnt sich für den Käufer der Option immer dann, wenn die Option im Geld ist, das heißt wenn der aktuelle Börsenpreis höher ist als der Ausübungspreis der Option. Umgekehrt lohnt sich die Ausübung einer gehaltenen Put-Option immer dann, wenn diese Option im Geld ist, d.h. wenn der aktuelle Börsenpreis niedriger ist als der Ausübungspreis der Option. Es gibt zwei Arten der Ausübung, den europäischen Stil und den amerikanischen Stil, wobei die Bezeichnung etwas irreführend wird. Bei der auch hierzulande häufigeren amerikanischen Variante kann die Option bis einschließlich zum Verfallstag ausgeübt werden. Bei der europäischen Ausübungsart kann die Option hingegen nur am Verfalltag ausgeübt werden.

Weiterführende Infos zur Ausübung im Optionshandel

Lesen Sie mehr über den amerikanischen oder europäischen Stil oder informieren Sie sich generell über Optionsstrategien in der “Börse LYNX”.

Ausschüttung Backwardation
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