Die Bayer-Aktie könnte weit höher notieren. Sie tut es nicht, weil ein ewiges Damoklesschwert über der Aktie hängt: die unabsehbaren Kosten wegen US-Schadenersatzklagen in Bezug auf Monsanto-Unkrautvernichter. Doch da könnte sich jetzt Entscheidendes tun.
Der „Solicitor General“, das ist ein juristischer Beamter, der die US-Regierung vor Gericht vertritt, hat sich explizit dafür ausgesprochen, dass die von Bayer angestrengte Klage darüber, dass die Rechtsprechung einzelner US-Bundesstaaten über dem Bundesrecht stehen kann, vom obersten Bundesgericht, dem Supreme Court, angenommen und entschieden wird. Das ist für Bayer von immenser Bedeutung, denn:
Bei den Schadenersatzklagen wegen gesundheitlicher Schäden durch das von Monsanto (das von Bayer übernommene US-Unternehmen) produzierte Unkrautbekämpfungsmittel „Roundup“ bzw. das darin enthaltene Glyphosat geht es immer um die Frage, ob die auf dem Mittel angebrachten Warnhinweise unzureichend seien. Der Punkt ist: Bezogen auf US-Bundesrecht sind sie ausreichend. Und bei sachgemäßer Anwendung würde, so die allgemeine Sicht auch der Gerichte, kein Schaden durch Glyphosat entstehen können. Doch einzelne US-Bundesstaaten haben andere, deutlich strengere Vorgaben für Warnhinweise. Und nach deren Vorgaben war das, was auf „Roundup“ an Warnungen vermerkt war, eben nicht ausreichend – worauf die Schadenersatzklagen sich berufen. Das heißt:
Nimmt der Supreme Court Bayers Klage an, kann – vorausgesetzt, die Entscheidung fällt dann auch tatsächlich zugunsten des Klägers und Bundesrecht stünde damit in jedem Fall über dem Recht einzelner Bundesstaaten – dem größten Teil der Tausenden anhängigen Klagen wegen Glyphosat-Folgen der Boden entzogen werden und das Damoklesschwert über der Bayer-Aktie verschwinden. Das ist es, was die Aktie am Dienstag so erheblich ins Plus befördert hat, nur:
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Expertenmeinung: Mit der Fürsprache durch den Solicitor General ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen, dass der Supreme Court die Klage annimmt, sicher ist das aber trotzdem noch nicht. Und auch wenn der oberste US-Gerichtshof sich der Sache annimmt, ist nicht sicher, dass die Klage in Bayers Sinne entschieden wird. Was die Aktie gestern höher zog, ist also keine neue, faktisch positivere Lage, sondern nur die gestiegene Wahrscheinlichkeit hierfür. Womit die Frage im Raum steht: Wie weit kann das den Kurs höher tragen?
Das ist nicht sicher vorhersagbar, aber letzten Endes muss man das auch nicht in der Glaskugel sehen können, denn in der Causa Bayer ist das untenstehende Chartbild da eine äußerst taugliche Entscheidungshilfe:
Die Aktie hatte bereits in der vergangenen Woche einen Satz nach oben gemacht, als gemeldet wurde, dass die Phase-III-Studie des überarbeiteten Schlaganfall-Präventions-Medikaments Asundexian erfolgreich lief und die US-Aufsichtsbehörde FDA dem Mittel den sogenannten „Fast-Track-Status“ verliehen hat, was aussagt, dass eine beschleunigte Prüfung für die Zulassung möglich ist. Da Asundexian ein milliardenschweres Umsatzpotenzial hat, war das eine sehr gute Nachricht. Die aktuelle Meldung ist also bereits die zweite „good news“ in kurzer Zeit … mit dem entsprechenden Niederschlag im Chartbild.

Denn was vergangene Woche noch nicht gelang, ist mit dem Kurssprung des Dienstags gelungen: Die Bayer-Aktie hat die immens bedeutsame Widerstandszone zwischen 29,29 und 31,03 Euro überwunden. Das nächste Kursziel wäre das markante Zwischenhoch vom Januar 2024 bei 36,09 Euro, darüber käme das untere Ende der Abwärts-Kurslücke vom November 2023 bei 37,94 Euro. Ob der Kurs so weit läuft, wird sich zeigen. Wichtig ist nur:
Mit diesem charttechnischen Befreiungsschlag ist dem bärischen Lager der Boden entzogen. Und das grundsätzlich bullische Chartbild bleibt erhalten, solange Bayer nicht wieder unter den jetzt als Support dienenden Bereich 29,29 zu 31,03 Euro fallen würde.
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