Insider Trading 2026
Hier erfahren Sie, was unter Insiderhandel und Directors’ Dealings zu verstehen ist und welche Aktien aktuell von Organmitgliedern börsennotierter Unternehmen gekauft oder verkauft werden.
Unter Insider Trades oder Directors’ Dealings versteht man Eigengeschäfte von Führungskräften eines Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens. Vorstände, Führungskräfte und Aufsichtsräte eines börsennotierten Unternehmens sind in Deutschland nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, meldepflichtige Eigengeschäfte sowohl der eigenen Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Insider Trading News: Aktuelle Insiderhandel Aktien Übersicht
Nutzen Sie aktuelle Informationen zu Directors’ Dealings, um gemeldete Insiderkäufe und Insiderverkäufe nachzuvollziehen und in einen breiteren Analysekontext einzuordnen.
Insidertransaktionen können zusätzliche Hinweise liefern, sollten aber nicht isoliert betrachtet werden. Eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung sollte nicht allein auf Basis gemeldeter Insidergeschäfte getroffen werden. Insider Trades stellen für sich genommen keine Aktienempfehlung dar.
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Unter Insider Trading oder Insiderhandel versteht man im engeren Sinn den verbotenen Handel mit Finanzinstrumenten auf Basis von nicht öffentlichen Insiderinformationen. Davon zu unterscheiden sind veröffentlichungspflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften, die als Directors’ Dealings gemeldet werden müssen.
In Deutschland müssen Directors’ Dealings seit dem 1. Juli 2002 veröffentlicht werden. In den USA reicht die Offenlegungspflicht für Transaktionen von Directors und Officers deutlich weiter zurück. Nach dem Börsencrash von 1929 wurde das US-Kapitalmarktrecht grundlegend reformiert: Der Securities Act von 1933 regelte vor allem den Primärmarkt, während der Securities Exchange Act von 1934 die laufende Marktaufsicht einführte und mit Section 16 die Offenlegungspflichten für Directors, Officers und bestimmte Großaktionäre festlegte.
Warum können Insider Trades relevant sein?
Informationen über aktuelle Directors’ Dealings können für Marktteilnehmer interessant sein, weil Führungskräfte naturgemäß einen engen Bezug zum Unternehmen haben. Dennoch lassen sich aus einzelnen Käufen oder Verkäufen nicht ohne Weiteres eindeutige Rückschlüsse auf die künftige Kursentwicklung ziehen.
Käufe durch CEOs beispielsweise können vom Markt als Vertrauenssignal interpretiert werden. Verkäufe hingegen müssen nicht zwingend negativ zu bewerten sein, da ihnen auch andere Gründe zugrunde liegen können, etwa Vermögensplanung, Vergütungsmodelle oder Liquiditätsbedarf. Insidertransaktionen sollten daher immer im Zusammenhang mit weiteren Faktoren betrachtet werden.
Gesetzliche Regelungen zu Directors Dealings
Die Marktmissbrauchsverordnung bildet in Europa den rechtlichen Rahmen für Directors’ Dealings. Sie regelt unter anderem Veröffentlichungspflichten und Closed Periods für Personen mit Führungsaufgaben vor der Veröffentlichung von Zwischen- und Jahresfinanzberichten.
Die Meldepflicht nach Art. 19 MAR greift, sobald die gesetzliche Meldeschwelle im Kalenderjahr erreicht wird. In Deutschland wurde diese Schwelle durch die BaFin mit Wirkung zum 1. Januar 2026 auf 50.000 Euro angehoben. Zuvor lag sie bei 20.000 Euro.
Nach Art. 7 MAR ist eine Insiderinformation vereinfacht gesagt eine präzise, nicht öffentliche Information, die einen Emittenten oder ein Finanzinstrument unmittelbar oder mittelbar betrifft und bei öffentlichem Bekanntwerden geeignet wäre, den Kurs erheblich zu beeinflussen.