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Das oberste US-Bundesgericht urteilte zugunsten von Bayer und entzog den Schadenersatz-Klagen wegen Erkrankungen, die durch Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup ausgelöst sein sollen, die Basis. Die Aktie schoss nach oben, aber: Wie geht es ab jetzt weiter?
Die glyphosathaltigen Unkrautvernichter namens „Roundup“ gehörten zum von Bayer im vergangenen Jahrzehnt übernommenen US-Konzern Monsanto. Doch der ist nicht mehr da, im Klagefall steht daher jetzt Bayer vor Gericht. Und das in Tausenden von Fällen, in denen Kläger Schadenersatz fordern, weil das Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich sei. Dabei berufen sie sich darauf, dass entsprechende Warnhinweise auf den Verpackungen fehlten. Das Problem ist:
Es ging weniger darum, irgendwie nachzuweisen, dass wirklich das Glyphosat in dem Unkrautvernichter den Krebs bei den einzelnen Klägern ausgelöst hat, sondern um die Frage, ob der Warnhinweis auf der Verpackung hätte stehen müssen oder nicht. Und das basiert auf einer wiederum anderen Frage: Stehen die Vorschriften einzelner US-Bundesstaaten über denen des Bundes oder umgekehrt? Denn während einzelne US-Bundesstaaten Glyphosat als krebserregend einstufen, tut dies die Bundesbehörde nicht. Und genau das wurde gestern entschieden: In solchen Fällen steht Bundesrecht über Bundesstaatenrecht. Bayer hat sich also mit dem Fehlen des Warnhinweises nichts vorzuwerfen. Das bedeutet:
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Expertenmeinung: Eine nicht absehbare Milliardensumme von Schadenersatzzahlungen über die kommenden Jahre ist jetzt voraussichtlich vom Tisch. Da diese Problematik jahrelang wie ein Damoklesschwert über der Gewinnperspektive des Konzerns hing, könnte man denken, der Weg nach oben sei über den immensen Kurssprung von 18,72 Prozent, den die Aktie am Donnerstag als Reaktion auf diese Meldung machte, frei. Ist das so?
Es ist möglich, aber nicht so sicher, dass man darauf jetzt blind setzen könnte. Dafür spricht, dass die Analysten hier mehrheitlich bullisch eingestellt sind. Deren durchschnittliches Kursziel liegt zwar derzeit nur bei 50 Euro und damit auf Höhe des Zwischenhochs vom Februar (49,78 Euro), das Sie in unserem Chart auf Wochenbasis sehen.

Aber dort hat man ja diese neue Lage nach dem Gerichtsurteil nicht eingerechnet. Dass die Bayer-Aktie auf Basis der durchschnittlichen 2026er-Analysten-Gewinnschätzung derzeit ein Kurs-/Gewinn-Verhältnis (KGV) von nur neun ausweist, unterstreicht das. Denn normalerweise wäre ein doppelt so hohes KGV für eine Pharma-Aktie wie diese grundsätzlich möglich.
Zur Vorsicht mahnt aber, dass das Umfeld im normalen Geschäft weiterhin kein gutes ist. Von Vorteil ist zwar, dass Bayer seit Jahren konsequent spart, neu strukturiert und rationalisiert, weshalb der Pharmakonzern in einem weltwirtschaftlich positiveren Umfeld eine gute Ausgangsbasis hätte. Aber da viele Anleger seit Wochen schon auf dieses Urteil gesetzt und den Kurs entsprechend im Vorfeld nach oben gezogen hatten, sollte man besser nicht zu fest damit rechnen, dass es jetzt wie ein Strich weiter nach oben geht.
Unmöglich wären weitere Kursgewinne aber nicht. Alleine wenn jetzt die Analysten reagieren und ihre Kursziele anheben sollten, könnte das noch einen weiteren Schub erzeugen. Es würde sich anbieten, dieses Zwischenhoch vom Februar bei 49,78 Euro im Auge zu behalten. Sollte das klar und auf Schlusskursbasis überboten werden, wäre ein Anlauf an die nächste, mittelfristig relevante Widerstandszone im Bereich 65,66 bis 67,99 Euro zumindest im Bereich des Möglichen.
Quellenangaben: Analysten-Einschätzungen: https://finance.yahoo.com/quote/BAYN.DE/analyst-insights/
Der Inhalt dieses Artikels wurde erstellt am 25.06.2026 um 21:39 Uhr. Sofern nicht anders angegeben, beabsichtigen wir nicht, diesen Artikel zu aktualisieren. In Zukunft können aber Analysen zum selben Finanzinstrument veröffentlicht werden.
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