Börsenlexikon

Auktionsverfahren

Auktionsverfahren Definition

Bei einem Auktionsverfahren bzw. Preisfindungsverfahren im Vorfeld von Börsengängen können Anleger bei der Zeichnung von Aktien ein Preisangebot abgeben. Nach dem Ablauf der Frist wird dann der Emissionskurs, auf Basis aller abgegebenen Gebote ermittelt. Dazu werden alle Zeichnungsaufträge werden nach der Höhe der Gebote sortiert. Der Emissionspreis ist der Preis zu dem alle Gebote, vom Höchsten angefangen, eine Zuteilung erhalten, bis das Emissionsvolumen erreicht ist. Das niedrigste noch berücksichtigte Gebot entspricht dem Emissionspreis, der für alle erfolgreichen Gebote zur Anwendung kommt. Zeichnungsaufträge oberhalb des Emissionspreises werden zu 100 % ausgeführt. Haben jedoch zu viele Anleger genau den Emissionspreis geboten, so werden die übrigen Aktien auf die gleichlautenden Gebote aufgeteilt.

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