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Bezugsrecht

Bezugsrecht Definition

Bezugsrechte sind befristete Wertpapiere, die es den Aktionären eines Unternehmens ermöglichen bei einer Kapitalerhöhung teilzunehmen und junge Aktien zu beziehen. Auf diese Weise hat jeder Altaktionär die Möglichkeit seinen Anteil am Grundkapital konstant zu halten. Übt er sein Bezugsrecht nicht aus, so kann er dieses über die Börse verkaufen. Der Verkaufserlös gleicht dann den zu erwartenden Kursrückgang der Aktie aus, da diese im Rahmen einer Kapitalerhöhung in der Regel unterhalb des aktuellen Börsenpreises angeboten wird. Dadurch verringert sich auch der rechnerische Wert einer alten Aktie. Das Bezugsrecht stellt somit einen Ausgleichsmechanismus für Nicht-Teilnehmer einer Kapitalerhöhung dar.

Bezugsfrist Bezugsrechtsausschluss
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