Börsenlexikon

Amtlicher Handel

Synonym Amtlicher Handel: Amtlicher Markt

Amtlicher Handel Definition

Als amtlicher Handel oder amtliche Markt wurde bis zum 1. November 2007 das am strengsten regulierte Börsensegment der Deutschen Börse bezeichnet. Dieses wurde mit dem geregelten Markt zum Regulierten Markt zusammengelegt. Im amtlichen Handel stellten vereidigte (amtliche) Makler nach definierten Festlegungsverfahren die Börsenkurse, die sogenannte amtliche Notierung.

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