Börsenlexikon

Ad hoc Meldung

Ad hoc Meldung Definition

Eine Ad hoc Meldung (Lateinisch: „hierzu“) bezeichnet kursrelevante Unternehmensnachrichten börsennotierter Unternehmen, die zur sofortigen Veröffentlichung bestimmt sind. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung ist im § 15 WpHG geregelt. Durch die ad hoc Publizität soll bei kursrelevanten Meldungen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleistet und Insiderhandel vermieden werden.

Abwertung ADR
Im Börsenlexikon suchen